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Beitragsordnung

Beitragsordnung

 

des Vereins

 

CSC BE-Free

​

Stand: 28.08.2023

 

 

 

§ 1 Allgemeines

 

Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag nach den nachstehenden Bestimmungen. Die Mitgliedsbeiträge können nach Wahl des Mitgliedes jährlich entrichtet werden.

 

§ 2 Mitgliedsbeiträge

 

  1. Mitgliedsbeiträge sind für ein ganzes Jahr im Voraus zu bezahlen.

  2. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 79,95 € pro Jahr.

  3. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum dritten Werktag des Kalenderjahres auf das Vereinskonto zu entrichten. Bei erstmaliger Zahlung ist der Beitrag innerhalb von einer Woche nach Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand zu entrichten.

  4. Mitglieder können dem Verein zum Zwecke der Einziehung der Beiträge ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

 

§ 3 Anteilige Zahlung

 

  1. Bei Eintritt in den Verein während eines laufenden Jahres ist der Beitrag anteilig zu entrichten.

  2. Dies gilt nicht bei Austritt aus dem Verein und bei Ausschluss durch den Vorstand.

  3. Werden die Mitgliedsbeiträge während des laufenden Kalenderjahres erhöht oder gesenkt, so findet eine anteilige Verrechnung mit dem bereits geleisteten Beitrag statt. Falls sich dabei zugunsten des Mitgliedes ein Guthaben ergibt, wird dieses ausbezahlt. Bei einem negativen Saldo hat das Mitglied auf Anforderung des Vereins auszugleichen.

 

§ 4 Zahlungsverzug

 

  1. Hat ein Mitglied seinen Jahresbeitrag nach den vorstehenden Regelungen nicht rechtzeitig entrichtet, wird es vom Vorstand abgemahnt und ihm eine Frist zur Zahlung gesetzt.

  2. Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung des Mitgliedes innerhalb der gesetzten Frist, so kann der Vorstand das Mitglied nach eigenem Ermessen aus dem Verein ausschließen.

  3. Wenn ein Härtefall vorliegt (z.B. Verlust des Arbeitsplatzes, außerordentliche finanzielle Belastungen) und das Mitglied dies glaubhaft darlegt, soll der Vorstand dies in seiner Ermessensentscheidung berücksichtigen.

 

§ 5 Änderung der Beitragsordnung

 

  1. Diese Beitragsordnung kann durch Beschluss des Vorstandes geändert werden.

  2. Sie ist insbesondere anzupassen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins verändern.

  3. Anträge auf Änderung können von Mitgliedern beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.

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